Kurze Antwort: Ein Fax wird genauso lange aufbewahrt wie das Dokument, das es überträgt – drei Jahre für eine kaufmännische Mahnung, fünf Jahre für eine Rechnung, zehn Jahre für einen Buchungsbeleg, zwanzig Jahre für bestimmte Patientenakten. Aber ein Fax allein archiviert ist fast nichts wert: Aufzubewahren ist das Paar Dokument + Sendebericht, in einem Format, das auch in zehn Jahren lesbar ist (PDF/A oder TIFF), systematisch benannt und in zwei Exemplaren auf zwei unterschiedlichen Medien gesichert. Der Rest – Thermopapier, Ausgabefächer, Ordner – kann ohne Bedauern verschwinden.
Das ist der blinde Fleck der Digitalisierung. Viele Organisationen haben Versand und Empfang geregelt, das Faxgerät abgeschafft, sie empfangen ihre Faxe als PDF in einem E-Mail-Postfach … und drei Jahre später findet niemand mehr das Fax vom 14. März, das die Mahnung belegte. Das Dokument existiert durchaus – irgendwo, in einem Nachrichtenverlauf mit 4.000 Einträgen.
Archivieren ist nicht Speichern. So machen Sie den Unterschied.
Warum Faxe ein besonderes Archivierungsproblem darstellen
Drei sehr konkrete Gründe.
Der Originalträger ist verderblich. Alte Faxgeräte druckten auf Thermopapier: eine Tinte, die keine ist, sondern eine Schwärzung des Papiers durch Hitze. Licht, die Wärme einer Heizung oder einfach die Zeit lassen dieses Papier vergilben und dann verblassen. Unlesbare Aktenstücke nach fünf Jahren sind keine Legende, sondern banale Erfahrung in Büros, die Archive aus den 1990er-Jahren aufbewahrt haben. Wenn Sie noch Thermofaxe in Ihren Kartons haben: Sie sterben genau in dem Moment, in dem Sie diesen Satz lesen.
Der Nachweis ist vom Dokument getrennt. Das Fax selbst trägt keine Spur seiner Übertragung. Es ist der Bericht (oder die Bestätigungs-E-Mail bei Fax-to-Email), der Datum, Uhrzeit, Nummer und Seitenzahl belegt. Das eine ohne das andere zu archivieren heißt, nur die halbe nützliche Hälfte zu behalten.
Die Kopfzeile ist fragil. Die oben auf jeder Seite gedruckte Kopfzeile – Absendernummer, Datum, Seitenzählung – macht ein Fax als solches erkennbar. Eine schlampige Digitalisierung, die den ersten Zentimeter der Seite abschneidet, löscht diese Zeile und mit ihr einen guten Teil der Beweiskraft des Dokuments.

Wie lange muss man ein Fax aufbewahren?
Eine falsch gestellte Frage, die aber jeder stellt. Die Dauer hängt nicht vom genutzten Kanal ab, sondern von der Art des Dokuments. Eine per Fax übermittelte Bestellung wird genauso lange aufbewahrt wie dieselbe Bestellung per E-Mail oder Brief. Das Fax ist nur ein Transportmittel.
Die in Frankreich üblichen Fristen, wie sie das Portal entreprendre.service-public.fr und die Empfehlungen der CNIL zur Speicherbegrenzung in Erinnerung rufen:
| Art des übermittelten Dokuments | Aufbewahrungsfrist | Beginn der Frist |
|---|---|---|
| Kunden- oder Lieferantenrechnung | 10 Jahre | Abschluss des Geschäftsjahres |
| Buchungsbeleg, Bücher und Register | 10 Jahre | Abschluss des Geschäftsjahres |
| Handelsvertrag, Korrespondenz | 5 Jahre | Vertragsende |
| Lohnabrechnung (Arbeitgeberexemplar) | 5 Jahre | Ausstellung |
| Steuererklärung und Belege | 6 Jahre | Letzter Vorgang |
| Patientenakte in einer Gesundheitseinrichtung | 20 Jahre | Letzter Aufenthalt |
| Öffentlicher Auftrag (Vergabeunterlagen) | 5 bis 10 Jahre | Ende der Ausführung |
| Mahnung, nicht signiertes Angebot, Akquise | Maximal 3 Jahre | Letzter Kontakt |
Zwei symmetrische Fallen.
Die erste ist, zu viel wegzuwerfen. Eine 2021 per Fax erzielte Vereinbarung, die 2023 gelöscht wurde, „weil das alt war", lässt Sie bei einem Streit innerhalb der Fünfjahresfrist ohne Waffen dastehen.
Die zweite, häufigere und teurere, ist, alles unbegrenzt zu behalten. Die DSGVO verlangt eine begrenzte und verhältnismäßige Speicherdauer: Eine Faxsammlung mit Gesundheitsdaten oder Kundenkontakten, die „für alle Fälle" ohne definierte Frist aufbewahrt wird, ist ein klarer Verstoß – zusätzlich zum Risiko im Fall eines Datenlecks. Wir haben diesen Punkt in unserem Artikel zu Fax und DSGVO ausgeführt: Die Archivierungslogik ist dessen direkte Fortsetzung.
Arbeitsregel: eine Frist pro Dokumentenkategorie, schwarz auf weiß in einer Tabelle festgehalten, und eine jährliche Bereinigung. Keine Frist „auf Lebenszeit", außer bei ausdrücklicher gesetzlicher Pflicht.
Was genau muss archiviert werden?
Für jedes relevante Fax ein Minimaldossier aus drei Elementen.
1. Das empfangene oder gesendete Dokument
Alle Seiten, in der richtigen Reihenfolge, mit sichtbaren Kopfzeilen, einschließlich Deckblatt. Ein Deckblatt ist kein Beiwerk: Es nennt Betreff, Absender, Empfänger und die angekündigte Seitenzahl – dadurch lässt sich Jahre später feststellen, dass eine Seite fehlt. Wenn Sie Ihres noch nicht standardisiert haben: Unsere Deckblatt-Vorlage dient gleichzeitig als Archivierungsformular.
2. Der Sendebericht oder die Empfangsbestätigung
Bei Fax-to-Email ist das die Bestätigungs-E-Mail: Bewahren Sie sie mit ihren technischen Kopfzeilen auf (Received:, Server-Zeitstempel), die sie zu viel mehr als einem Screenshot machen. Beim Export genügt eine einfache .eml-Datei oder ein PDF der vollständigen E-Mail; wichtig ist, sich nicht mit dem per Hand abgeschriebenen Nachrichtentext zufriedenzugeben.
3. Die Spur im Sendejournal
Die meisten Online-Faxdienste führen ein einsehbares Journal der Sendungen und Empfänge, exportierbar als CSV. Dieser Export, einmal pro Quartal erstellt, ist ein Sicherheitsgurt: Verschwindet eine Bestätigungs-E-Mail, bleibt das Journal. Achtung: Diese Journale haben beim Anbieter oft nur eine begrenzte Aufbewahrungsdauer (sechs Monate, ein Jahr). Das Archiv ist Ihres, nicht seines.
Die Formate: PDF/A statt „einfach nur PDF"
Ein per Fax-to-Email empfangenes Fax kommt meist als PDF oder TIFF an. Beides ist geeignet, aber für eine Langzeitarchivierung lohnen zwei Präzisierungen.
PDF/A ist die normierte PDF-Variante für die Archivierung (Norm ISO 19005). Sie verbietet alles, was ein PDF mit der Zeit unlesbar macht: nicht eingebettete Schriften, dynamische Inhalte, Verschlüsselung. Die meisten Büroanwendungen bieten einen Export „PDF/A-2b" per Häkchen an. Machen Sie es sich zur Gewohnheit.
Mehrseitiges TIFF bleibt das historische Faxformat: verlustfrei, eine Datei pro Fax, sehr breit lesbar. Ein ausgezeichnetes Aufbewahrungsformat, nur weniger komfortabel zum Ansehen.
Was zu vermeiden ist:
- JPEG für Text: Die Kompression erzeugt Artefakte um die Zeichen, die automatische Erkennung wird schlecht und eine zweite Kopiergeneration ist deutlich degradiert;
- Screenshots von Dokumenten;
- proprietäre Formate einer Verwaltungssoftware, die Sie in acht Jahren möglicherweise nicht mehr besitzen.
Denken Sie auch an die Textebene. Ein Fax ist ein Bild: ohne optische Zeichenerkennung ist es für die Suche unsichtbar. Ein OCR-Durchlauf beim Archivieren – die meisten Scanlösungen bieten ihn an – verwandelt einen Haufen stummer Dateien in eine durchsuchbare Basis. Bei einem Fax mittelmäßiger Qualität wird die OCR manchmal scheitern; ein Grund mehr, den Empfang sorgfältig zu gestalten, wie in unserem Leitfaden zum unlesbaren Fax erklärt.
Die Vergangenheit aufarbeiten: Papierfaxe digitalisieren
Wenn Sie Kartons voller Faxe erben, will die Rückerfassungskampagne vorbereitet sein.
Beginnen Sie damit, vor dem Scannen zu sortieren. Zehntausend Seiten zu digitalisieren, von denen neuntausend außerhalb der Aufbewahrungsfrist liegen, ist doppelt verlorene Zeit: beim Erfassen und dann beim Suchen. Eine Sortierung nach Jahr und Kategorie, und sei sie grob, halbiert die Arbeit mehrfach.
Auf der Hardwareseite verändert ein Scanner mit automatischem Duplex-Einzug alles: Wir sprechen von Dutzenden Seiten pro Minute gegenüber einer alle fünfzehn Sekunden auf einem Flachbett. Stellen Sie die Auflösung auf 300 dpi in Graustufen ein – höher zu gehen ist bei Faxen sinnlos, deren native Auflösung bei rund 200 × 200 Punkten pro Zoll endet. Ein guter Papierschneider ist nur nützlich, wenn Sie bereit sind, Stapel zu entklammern und zu beschneiden, was für beweisrelevante Dokumente selten wünschenswert ist.
Bei schon verblassten Thermofaxen rettet ein Scanner mit manueller Kontrasteinstellung oft, was verloren schien: Kontrast erhöhen, auf reines Schwarzweiß wechseln, etwas Rauschen akzeptieren. Und lagern Sie die verbleibenden Originale in säurefreien Archivhüllen, lichtgeschützt, bis die Aktion abgeschlossen ist.

Benennen, ablegen, wiederfinden
Hier entscheidet sich alles. Eine gelungene Archivierung erkennt man an einem Punkt: Jeder Kollege findet jedes Fax in weniger als zwei Minuten, ohne Sie anzurufen.
Eine bewährte Namenskonvention:
2026-03-14_recu_0033145xxxxx_MARTIN-SA_mise-en-demeure_3p.pdf
2026-03-14_recu_0033145xxxxx_MARTIN-SA_mise-en-demeure_RAPPORT.pdf
Der Reihe nach: ISO-Datum (automatische chronologische Sortierung), Richtung (recu / envoye), Nummer des Korrespondenten, Name des Dritten, Betreff in Kebab-Case, Seitenzahl. Der Bericht trägt denselben Namen mit Suffix – beide Dateien bleiben unabhängig von der Sortierung nebeneinander.
Die Ordnerstruktur wiederum muss langweilig sein:
/Fax/2026/03/ → Dokumente des Monats
/Fax/_journaux/2026-T1.csv → Quartalsexport
Kein Ordner „Verschiedenes", kein Ordner mit dem Namen eines Mitarbeiters, der vor zwei Jahren gegangen ist. Und vor allem: ein einziger Referenzort. Die schlimmste Situation bleibt die, in der ein Fax in fünf Versionen in fünf verschiedenen Postfächern existiert und niemand weiß, welche maßgeblich ist.
Sichern: die 3-2-1-Regel angewandt aufs Fax
ANSSI und CERT-FR erinnern bei jeder Ransomware-Welle daran, und sie gilt für Ihre Faxarchive wie für alles andere:
- 3 Kopien der Daten,
- auf 2 unterschiedlichen Medientypen,
- davon 1 außer Haus oder offline.
Praktische Übersetzung für einen Kleinbetrieb oder eine Praxis: der Arbeitsordner auf dem Server oder in der Unternehmens-Cloud, eine Kopie auf einer verschlüsselten externen Festplatte, die woanders als im Büro liegt, und eine Rotation. Für größere Volumen oder eine zehnjährige Aufbewahrung bietet ein NAS mit zwei Schächten im Spiegelbetrieb einen guten Kompromiss zwischen Kosten und Seelenruhe – sofern man versteht, dass ein Spiegel keine Sicherung ist: Er schützt vor einem Plattenausfall, nicht vor einer bösartigen Verschlüsselung oder einem versehentlichen Löschen.
Zwei Handgriffe, die fast niemand macht und die ein Archiv von einer Hoffnung unterscheiden:
- Die Wiederherstellung testen, einmal pro Jahr. Nehmen Sie drei beliebige Dateien aus dem Archiv von 2022 und öffnen Sie sie. Das ist alles. Sie werden manchmal überrascht sein.
- Zugriffe protokollieren auf Archive mit sensiblen Daten. Ein Ordner mit medizinischen oder juristischen Faxen, der dem gesamten Personal offensteht, ist ein Vorfall im Wartestand.
Wenn Ihre Archive Gesundheitsdaten enthalten, sei daran erinnert, dass deren Hosting der HDS-Zertifizierung (Hosting-Anbieter für Gesundheitsdaten) nach dem französischen Gesundheitsgesetzbuch unterliegt: Eine Festplatte in einer Schublade erfüllt diese Anforderung nicht.
Wann vernichten – und wie
Das Lebensende gehört zur Archivierung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist Löschen keine Option: Es ist das Prinzip der Speicherbegrenzung selbst.
Für Papier: ein Aktenvernichter mit Kreuzschnitt, mindestens Stufe P-4 nach der Norm DIN 66399, ist der sinnvolle Standard für Geschäftsdokumente; Streifenschnitte lassen sich zu leicht rekonstruieren. Bei großen Mengen ist ein Vernichtungsdienst mit Zertifikat günstiger und liefert einen Nachweis.
Für Digitales: ein Löschen in den Papierkorb genügt nicht bei einer wiederverwendeten oder verkauften Festplatte. Sicheres Überschreiben oder physische Zerstörung des Trägers bei sensiblen Daten. Und denken Sie an die internen Speicher von Faxgeräten und Multifunktionsgeräten: Sie behalten oft die letzten bearbeiteten Dokumente. Diesen Punkt behandeln wir in unserem Artikel zum Lebensende des Faxgeräts.
Führen Sie ein Vernichtungsprotokoll: Datum, Dokumentenkategorie, betroffener Zeitraum, Methode, Verantwortlicher. Eine Zeile pro Kampagne, in einer Tabelle. Dieses Dokument beweist, dass Sie kein Aktenstück verloren, sondern eine Richtlinie angewandt haben.
Häufige Fragen
Hat ein als PDF archiviertes Fax den gleichen Wert wie das Papieroriginal?
Im französischen Recht hat die verlässliche Kopie eines Schriftstücks die gleiche Beweiskraft wie das Original (Artikel 1379 des Code civil), vorausgesetzt, das Reproduktionsverfahren gewährleistet Integrität und Dauerhaftigkeit. Eine getreue, unveränderte Digitalisierung, die zusammen mit ihrem Übertragungsnachweis aufbewahrt wird, ist also vollkommen zulässig. Ein Zeitstempel oder ein digitaler Hash stärkt das Dossier zusätzlich. Wir führen die Frage in unserem Artikel zur Rechtsgültigkeit des Fax aus.
Müssen die Papieroriginale nach der Digitalisierung aufbewahrt werden?
Für die meisten Geschäftsdokumente nein, sofern die Digitalisierung die Bedingungen einer verlässlichen Kopie erfüllt. Bei besonders bedeutsamen Unterlagen – Urkunden, handschriftliche Verpflichtungen, laufende Streitakten – bewahren Sie das Original bis zum Abschluss des Verfahrens auf. Der Zweifel kostet weniger als ein Archivkarton.
Wie lange bewahrt mein Online-Faxanbieter meine Dokumente auf?
Das hängt vom Dienst ab und ist selten lange: einige Monate bis einige Jahre. Verwechseln Sie die Aufbewahrung beim Anbieter nie mit Ihrem Archiv. Lesen Sie die angegebene Frist, exportieren Sie regelmäßig und prüfen Sie, was bei einer Kontoschließung passiert. Unsere Seite häufig gestellte Fragen beantwortet diesen Punkt für MondialFax.
Wie archiviert man aus dem Ausland empfangene Faxe?
Ganz genauso, wobei die vollständige Nummer im internationalen Format in den Dateinamen aufgenommen wird. So können Sie zwei Jahre später einen Korrespondenten identifizieren, an den sich niemand erinnert. Die Liste der kompatiblen Länder bleibt nützlich, um eine zweifelhafte Vorwahl zu rekonstruieren.
Genügt eine E-Mail als Archiv?
Ein E-Mail-Postfach ist ein Fluss, kein Archiv: Kontingente, Löschungen, Austritte von Mitarbeitenden, keine Namenskonvention. Seine Faxe per E-Mail zu empfangen ist ausgezeichnet – das ist gerade der Reiz von Fax-to-Email – aber der nächste Schritt besteht darin, die Dokumente in eine eigene Ordnerstruktur zu extrahieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Aufbewahrungsfrist hängt vom Dokument ab, nicht vom Fax: 10 Jahre für Buchhaltung, 5 Jahre für Verträge, 3 Jahre für Akquise.
- Archivieren Sie immer das Paar Dokument + Sendebericht, niemals das eine ohne das andere.
- Bevorzugen Sie PDF/A oder mehrseitiges TIFF, mit einer OCR-Ebene, um suchen zu können.
- Thermofaxe verblassen: digitalisieren Sie sie jetzt, mit 300 dpi in Graustufen.
- Eine Namenskonvention
datum_richtung_nummer_dritter_betreffund eine Struktur nach Jahren genügen, um das Archiv lebendig zu halten. - Wenden Sie die 3-2-1-Regel an und testen Sie die Wiederherstellung einmal pro Jahr.
- Planen Sie die Vernichtung: jährliche Bereinigung, Kreuzschnitt P-4 für Papier, gestützt auf ein Vernichtungsprotokoll.
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