Kurze Antwort: Ja, Sie können Ihre Faxnummer behalten, wenn Ihr Analoganschluss abgeschaltet wird. Die Portierung von Festnetznummern gilt für Faxnummern genauso wie für jede andere französische geografische Rufnummer: Sie müssen lediglich Ihren RIO anfordern, ihn Ihrem neuen Anbieter oder Ihrem Online-Faxdienst übermitteln und den Anschluss auf keinen Fall kündigen, bevor die Portierung wirksam ist. Rechnen Sie in der Praxis mit rund zehn Werktagen. Die Nummer, die auf Ihren Rezeptblöcken, Broschüren und Briefköpfen gedruckt ist, bleibt gültig.
Das ist die Frage, die uns seit achtzehn Monaten am häufigsten in Gesprächen mit Steuerberatungskanzleien, Gesundheitszentren und kleinen Kfz-Werkstätten begegnet: „Mein Anbieter kündigt mir das Ende meines Anschlusses an. Ich habe seit 1997 eine Faxnummer, sie steht auf all meinen Dokumenten, in sämtlichen Branchenverzeichnissen, bei all meinen Kunden. Verliere ich sie?“
Nein. Aber wie Sie die Migration angehen, entscheidet über alles – auch darüber, ob Sie während des Übergangs weiterhin Faxe empfangen können. Gehen wir die Mechanik der Reihe nach durch.

Warum Ihr Anschluss verschwindet (und warum das nicht verhandelbar ist)
Das analoge Telefonnetz wird gebietsweise abgeschaltet, nicht auf einen Schlag
Das klassische Telefonnetz – das RTC, jene Kupferdoppeladern, die seit den 1970er-Jahren die Sprache übertragen – befindet sich seit der Ankündigung von Orange im Jahr 2016 in der geplanten Abschaltung. Der Verkauf neuer Analoganschlüsse wurde bereits 2018 eingestellt; die technische Abschaltung der bestehenden Leitungen erfolgt dagegen in aufeinanderfolgenden geografischen Losen, Gemeinde für Gemeinde, mit einer Vorankündigung an die Anschlussinhaber.
Parallel dazu wird das Kupfernetz selbst zurückgebaut: Orange hat unter Aufsicht der Arcep die gebietsweise Abschaltung des Kupfernetzes eingeleitet, mit einem Zeitplan, der sich bis zum Ende des Jahrzehnts erstreckt. Anders gesagt: Zwei Fristen überlagern sich – das Ende des analogen Telefondienstes und das Verschwinden der physischen Infrastruktur.
Konkret bedeutet das für einen Selbstständigen mit einem Faxgerät an einer klassischen Telefondose:
- Ihr Anbieter teilt Ihnen einen Umstellungstermin mit;
- Sie werden auf ein VoIP-Angebot (Sprache über IP) migriert, häufig über Router oder SIP-Trunk;
- Ihr Fax dagegen kommt nicht unbedingt mit.
Fax und VoIP, eine launische Zweckgemeinschaft
Das ist der Punkt, den Vertriebsleute gern verschweigen. Ein G3-Faxgerät moduliert analoge Töne; VoIP komprimiert sie, packt sie in Pakete und verträgt schon geringsten Jitter im Netz kaum. Das Ergebnis: abgeschnittene Seiten, fehlgeschlagene Verbindungsaushandlungen, Übertragungen, die auf der fünften Seite wieder von vorn beginnen.
Das von der ITU standardisierte Protokoll T.38 existiert genau dafür: Es „demoduliert“ das Fax und überträgt die Faxdaten im IP-Strom, statt Ton zu transportieren. Vorausgesetzt allerdings, der Anbieter unterstützt es durchgehend, der ATA-Adapter ist korrekt konfiguriert (Echokompensation deaktiviert, Codec G.711 erzwungen, VAD abgeschaltet) und das Faxgerät auf der Gegenseite spielt mit.
In der Praxis bleibt ein physisches Faxgerät hinter einem Consumer-Router ein Glücksspiel. Aus diesem Grund nutzen viele Organisationen die Umstellung, um direkt auf Fax-to-E-Mail zu wechseln, was das Problem an der Wurzel beseitigt: kein Analogsignal mehr, das Fax wird zu einem PDF, das aus einer Weboberfläche oder per E-Mail verschickt wird.
Die Portierung: was die Regel wirklich besagt
Eine Faxnummer ist eine Nummer wie jede andere
Juristisch gibt es keine „Faxnummern“. Ihre 01, 03 oder 05 ist eine geografische Rufnummer im Sinne des nationalen Nummerierungsplans, den die Arcep verwaltet. Dass Sie daran ein Faxgerät statt eines Telefonhörers angeschlossen haben, ändert nichts an ihrem Status. Die Festnetzportierung, die seit 2007 möglich und durch Beschlüsse der Arcep geregelt ist, gilt daher uneingeschränkt.
Zwei praktische Konsequenzen:
- Sie können diese Nummer zu jedem zugelassenen Anbieter portieren, auch zu einem Online-Faxdienst, der sich auf einen Partneranbieter stützt.
- Die Portierung ist für den Kunden kostenlos, und der aufnehmende Anbieter steuert das Verfahren an Ihrer Stelle.
Der RIO, Ihr Türöffner
Der Relevé d'Identité Opérateur ist eine zwölfstellige alphanumerische Zeichenfolge, die den zu portierenden Anschluss eindeutig identifiziert. Ohne ihn kommt kein Antrag durch.
So erhalten Sie ihn für einen Festnetzanschluss: Rufen Sie die 3179 vom betreffenden Anschluss aus an. Die Sprachansage nennt ihn und versendet ihn je nach Anbieter per SMS oder Post; außerdem steht er im Kundenbereich der meisten Anbieter. Notieren Sie ihn genau so, wie er lautet, unter Beachtung von Groß- und Kleinschreibung sowie Ziffern – ein Tippfehler ist der häufigste Ablehnungsgrund.
Ein kleines, aber wichtiges Detail, wenn an der Faxleitung kein Telefonapparat hängt: Halten Sie ein einfaches analoges Schnurtelefon oder einen Adapter bereit, schon allein, um die 3179 zu wählen und während der Migration den Wählton zu prüfen. Das ist das Fünf-Euro-Zubehör, das einen halben Tag Herumprobieren erspart.
Die Angaben, die zeichengenau übereinstimmen müssen
Die Portierung scheitert, wenn die Daten im Antrag nicht exakt denen entsprechen, die der abgebende Anbieter gespeichert hat:
| Element | Klassische Falle |
|---|---|
| Firmenname | „SCM des Tilleuls“ beim einen, „S.C.M. Les Tilleuls“ beim anderen |
| SIRET | Betriebsstätte geschlossen, Firmensitz seit Vertragsabschluss verlegt |
| Installationsadresse | Büronummer oder Adresszusatz fehlt |
| Anschlussinhaber | Ehemaliger Gesellschafter im Ruhestand, nie aktualisiert |
| RIO | Mit der Vertragsnummer verwechselt |
Bevor Sie irgendetwas in Gang setzen, holen Sie Ihre letzte Anbieterrechnung heraus und lesen Sie die Zeile „Inhaber“. In einer Arztpraxis, die drei Generationen von Partnern erlebt hat, entscheidet sich oft genau dort alles.
Das Verfahren, Schritt für Schritt
1. Erfassen, was die Nummer alles versorgt
Ein und derselbe Anschluss kann mehr tragen, als man denkt: das Faxgerät, aber auch ein Ersatz-Kartenlesegerät, eine Alarmanlage, einen Aufzug, eine Fernüberwachungsanlage. Diese Geräte lassen sich nicht portieren – sie müssen ersetzt werden. Notieren Sie alles, bevor Sie den Vertrag anfassen.
2. Den RIO anfordern und die Nachweise vorbereiten
Wählen Sie die 3179 und stellen Sie dann zusammen: Handelsregisterauszug (Kbis) oder SIRENE-Bescheinigung, nicht älter als drei Monate, letzte Rechnung des aktuellen Anbieters, Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters, Bankverbindung für den neuen Dienst. Ein tragbarer Dokumentenscanner oder einfach eine saubere Scan-App erspart Ihnen das Hin und Her wegen unleserlicher Fotos.
3. Beim neuen Anbieter oder Online-Faxdienst abschließen
Er ist es, der die Portierung anstößt. Sie übermitteln ihm den RIO; um alles Weitere beim abgebenden Anbieter kümmert er sich. Sie wählen ein Portierungsdatum – bevorzugen Sie einen Dienstag- oder Mittwochmorgen, niemals einen Freitag oder den Tag vor einem langen Wochenende: Falls etwas klemmt, bleiben Ihnen Werktage zum Nachbessern.
4. Den alten Anschluss nicht kündigen
Das ist die goldene Regel – und der teuerste Fehler. Der Portierungsantrag gilt als Kündigung des alten Vertrags zum Portierungsdatum. Kündigen Sie vorher selbst, fällt die Nummer in den Pool des Anbieters zurück und wird nicht mehr portierbar: Sie wird dann mehrere Monate gesperrt, bevor sie neu vergeben wird, und Sie bekommen sie nicht zurück. Eine auf diese Weise verlorene Nummer ist endgültig verloren.
5. Testen, bevor Sie kommunizieren
Schicken Sie sich am Stichtag von einer anderen Nummer aus selbst ein Fax und bitten Sie anschließend zwei oder drei Ihrer üblichen Kontakte – ein Labor, einen Lieferanten, Ihren Steuerberater – um einen Testversand. Prüfen Sie den PDF-Empfang, die Lesbarkeit, die Sendebestätigung und den Zeitstempel.
6. Aktualisieren, was aktualisiert werden muss
Die Nummer ändert sich nicht, Ihre Organisation aber schon. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Unterlagen aufzuräumen: Briefköpfe, Stempel, E-Mail-Signaturen. Ein zum richtigen Zeitpunkt bestellter individualisierbarer Stempel verhindert, dass Sie drei Jahre lang einen Stempel mit einem längst eingestellten Dienst weiterverwenden.
Wie lange es tatsächlich dauert
Die Fristen für die Festnetzportierung sind geregelt, doch die Realität eines gewerblichen Antrags weicht oft vom Lehrbuchfall ab:
| Situation | Beobachtete Dauer |
|---|---|
| Einfacher Anschluss, Daten aktuell | 8 bis 12 Werktage |
| Nummer in einem Rufnummernblock (DDI) | 3 bis 6 Wochen |
| Inhaberdaten zu bereinigen | 1 bis 2 Monate |
| Antrag abgelehnt und erneut eingereicht | +10 Werktage pro Durchlauf |
Die Dienstunterbrechung zum Umstellungszeitpunkt beträgt in der Regel Minuten, gelegentlich einige Stunden. Planen Sie dennoch eine Rückfallebene ein: Behalten Sie vorübergehend eine zweite Empfangsnummer, die Ihr Online-Faxdienst bereitstellt, und geben Sie sie Ihren wichtigsten Kontakten weiter.
Die Sonderfälle, die haken
Nummern mit Durchwahl und Rufnummernblöcke
Gehört Ihr Fax zu einem Durchwahlblock (eine Anlage mit zehn oder hundert Nummern), lässt sich nicht immer eine einzelne Nummer aus dem Block herauslösen. Manche Anbieter erlauben das, andere verlangen die Portierung des gesamten Blocks. Fragen Sie das ausdrücklich nach, bevor Sie abschließen.
Das Fax in einem Multifunktionsgerät
Viele Organisationen betreiben ein Multifunktionsgerät mit integriertem Faxmodul, im Rahmen eines Leasingvertrags mit einem Bürotechnikdienstleister. Die Nummer gehört sehr wohl dem Anschlussinhaber und nicht dem Leasinggeber – der Wartungsvertrag läuft jedoch weiter. Prüfen Sie dessen Laufzeitende, bevor Sie die Migration anstoßen, sonst zahlen Sie noch zwei Jahre lang für ein Faxmodul, das niemand mehr nutzt.
Die 08er-Nummer oder die nicht geografische Nummer
Für Mehrwertdienstnummern gelten eigene Regeln. Ist Ihr Fax über eine 0810 oder 0800 erreichbar, wenden Sie sich an den Diensteanbieter: Die Portierung ist möglich, der Antrag läuft aber über einen anderen Weg.
Der Doppelbetrieb Sprache + Fax auf derselben Leitung
Eine einzelne Nummer, die je nach erkanntem Signal automatisch zwischen Sprache und Fax umschaltet, lässt sich nicht „in zwei Teile“ portieren. Sie müssen sich entscheiden: Entweder wird sie bei Ihrem neuen Dienst eine reine Faxnummer, oder sie bleibt eine Sprachnummer und Sie nehmen eine neue Faxnummer dazu.
Nach der Migration: was sich im Alltag ändert
Sobald die Nummer zu einem Fax-to-E-Mail-Dienst portiert ist, landen eingehende Faxe als PDF im E-Mail-Postfach, samt Sendemetadaten. Drei Gewohnheiten, die Sie schon in der ersten Woche etablieren sollten:
- Einen eigenen Archivordner anlegen und eine automatische Sortierregel einrichten. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ändern sich nicht dadurch, dass der Träger digital wird.
- Doppelt sichern. Eine professionelle Cloud plus eine verschlüsselte externe Festplatte im Tresor decken den wesentlichen Teil des Risikos ab. Der Ausfall eines E-Mail-Kontos darf niemals zehn Jahre Korrespondenz mitreißen.
- Zugriffe beschränken. In einer Arzt- oder Anwaltspraxis enthält ein eingehendes Fax sensible Daten im Sinne der DSGVO. Also: personengebundenes gemeinsames Postfach, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Zugriffsprotokoll.
Und für den Versand? Ein kompakter Scanner mit automatischem Dokumenteneinzug bleibt die rentabelste Investition der Umstellung: Er verwandelt einen Stapel Papierverträge in wenigen Minuten in saubere PDFs, ohne Umweg über den Etagenkopierer.
Häufige Fragen
Kann ich meine Faxnummer zu einem Online-Faxdienst portieren?
Ja, sofern sich der Dienst auf einen von der Arcep für Portierungen zugelassenen Anbieter stützt. Prüfen Sie das vor Vertragsabschluss: Nicht alle Online-Faxanbieter ermöglichen die Übernahme einer bestehenden Nummer.
Was kostet die Portierung?
Für den Kunden nichts. Die Portierung von Festnetznummern ist in Frankreich kostenlos. Es können lediglich Einrichtungsgebühren für den neuen Dienst anfallen sowie die Restlaufzeit des bestehenden Vertrags, falls Sie noch gebunden sind.
Was passiert, wenn ich meinen Anschluss vor der Portierung kündige?
Die Nummer wird freigegeben, in Quarantäne gestellt und dann in den Bestand des Anbieters zurückgeführt. Sie ist dann nicht mehr portierbar. Das ist unumkehrbar: Kündigen Sie niemals vor der schriftlichen Bestätigung der erfolgten Portierung.
Kann mein Anbieter die Portierung verweigern?
Grundsätzlich widersprechen kann er nicht, aber er darf einen Antrag ablehnen – wegen widersprüchlicher Daten, ungültigem RIO, gesperrtem Anschluss oder offenen Zahlungsrückständen. Begleichen Sie jede strittige Rechnung, bevor Sie den Antrag stellen.
Kann mein altes Faxgerät noch weiterverwendet werden?
Zum Empfang nicht – Faxe kommen künftig per E-Mail an. Es kann allenfalls als Aushilfsscanner weiterleben, sofern es über einen USB- oder Netzwerkanschluss verfügt. Andernfalls: ab in die Elektroaltgeräte-Sammlung, denn ein Faxgerät fällt unter Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Muss ich meine Kontakte informieren?
Da sich die Nummer nicht ändert: nein. Eine kurze Information an Ihre regelmäßigen Partner genügt, um zu erklären, dass Ihre Faxe künftig digital eingehen – besonders nützlich bei vertraulichen Sendungen, die nun nicht mehr im Papierfach liegen bleiben.
Zusammengefasst
- Eine Faxnummer ist eine gewöhnliche geografische Rufnummer: Sie ist portierbar, kostenlos, wie jeder Festnetzanschluss.
- Der Schlüssel zum Antrag ist der RIO, den Sie über die 3179 vom betreffenden Anschluss aus erhalten.
- Kündigen Sie niemals den alten Anschluss: Der Portierungsantrag gilt als Kündigung zum Portierungsdatum.
- Prüfen Sie Firmenname, SIRET, Adresse und Inhaber zeichengenau – die häufigste Ablehnungsursache.
- Rechnen Sie mit 8 bis 12 Werktagen für einen einfachen Antrag, mehreren Wochen bei einem Durchwahlblock oder zu bereinigenden Inhaberdaten.
- T.38 ermöglicht es, ein physisches Faxgerät unter VoIP am Leben zu halten, doch Fax-to-E-Mail beseitigt das Problem endgültig.
- Erfassen Sie vor jeder Umstellung die weiteren Nutzungen der Leitung (Alarm, Aufzug, Kartenterminal): Diese lassen sich nicht portieren.
- Nutzen Sie die Migration, um Ihre digitale Archivierung und Ihre Zugriffsrechte zu strukturieren – die DSGVO verlangt es.
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